02.11.2020 - Corona-Ticker
Liebe Besucher des Spielplatzes!
Mit dem Inkrafttreten der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten ab 2. November 2020 folgende Schutzmaßnahmen:
Wir alle sind angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren bzw. auf einen möglichst gleichbleibenden Personenkreis zu beschränken. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt, auch wenn eine Maske getragen wird. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte von Personen eines Hausstands oder von bis zu zehn Personen zweier Hausstände.
Neben den generellen Abstandsregeln wurde ergänzend eine neue Vorschrift eingeführt:
Für Erwachsene gilt auf Spielplätzen ausdrücklich Maskenpflicht! Das Abstandsgebot wie auch die Maskenpflicht gelten nicht für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (das sind insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen zuhause bleiben, ihnen ist der Zutritt zu Einrichtungen, Veranstaltungen und Versammlungen zu verwehren. Bleibt also daheim, wenn ihr erkältet seid, und haltet euch an die Abstandregeln!
Wir hoffen, den Betrieb auf diese Weise dauerhaft aufrechterhalten zu können und den Spielplatz nicht - wie bereits im Frühjahr - erneut schließen zu müssen.
Bleibt gesund!